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Für Terminvereinbarungen und Auskünfte erreichen Sie mich von
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KRANKENKASSEN ANERKENNUNG
Grundversicherung
Als Fachpsychologe für Psychotherapie FSP arbeite ich seit dem 1. Juli 2022 nach dem Anordnungsmodell.
Ihr Vorteil dabei ist, dass die Kosten für Psychotherapie von Ihrer Grundversicherung übernommen werden.
Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich!
IV und Unfallversicherungenen
Falls Ihre Behandlung durch die IV bezahlt wird, erbringt sie zur Zeit CHF 142.– pro Therapiestunde.
Leistungen in Abwesenheit
Zusätzliche Leistungen in Abwesenheit wie z.B. Auswertung von Fragebögen, Verfassen von Berichten, Telefonate oder Besprechungen mit Drittpersonen in Ihrem Auftrag werden nach dem jeweiligen Zeitaufwand zu Lasten Ihrer Grundversicherung verrechnet.
BEHANDLUNGSKOSTEN FÜR SELBSZAHLER
Hinweis für Selbstzahler
Bitte begleichen Sie die Kosten für das Erstgespräch direkt im Anschluss an die Sitzung. Die Zahlung ist per Überweisung oder in bar möglich.
Die Abrechnung der Folgesitzungen erfolgt monatlich.
Für ein Erstgespräch 60 Minuten wird Ihnen ein Tarif von CHF 200.- in Rechnung gestellt. Für ein Erstgespräch bei einer Dauer von 90 - 100 Minuten werden Ihnen CHF 300.- in Rechnung gestellt.
Mein aktueller Honorarsatz:
Das Absagen eines Termins ist bis 24 Stunden vorher jederzeit möglich.
Bei nicht- oder zu spät abgesagten Terminen verrechne ich das übliche Honorar für die Sitzung.