Telefon Sprechstunde
Für Terminvereinbarungen und Auskünfte erreichen Sie mich von
montags - freitags
8:00 - 9:00 Uhr
oder via
IV und Unfallversicherungenen
Falls Ihre Behandlung durch die IV bezahlt wird, erbringt sie zur Zeit CHF 142.– pro Therapiestunde.
KRANKENKASSEN ANERKENNUNG
Grundversicherung
Als Fachpsychologe für Psychotherapie FSP arbeite ich seit dem 1. Juli 2022 nach dem Anordnungsmodell.
Ihr Vorteil dabei ist, dass die Kosten für Psychotherapie von Ihrer Grundversicherung übernommen werden.
Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich!
Zusatzversicherungen
Als Fachpsychologe für Psychotherapie (FSP) bin ich von der Santésuisse und dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) anerkannt.
Dadurch wird von Ihrer Krankenkasse bei abgeschlossener Zusatzversicherung ein mehr oder weniger grosser Anteil der Behandlungskosten übernommen.
Bei diesem Verfahren erhalten Sie am Ende des Monats eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. In der Regel verbleibt ein Differenzbetrag, den Sie selbst finanzieren müssen.
BEHANDLUNGSKOSTEN
Wenn Sie Selbstzahler sind, verrechne ich Ihnen monatlich die erbrachten Leistungen. Eine Sitzung dauert in der Regel 60 Minuten.
Für ein Erstgespräch 60 Minuten wird Ihnen ein Tarif von CHF 190.- in Rechnung gestellt. Für ein Erstgespräch bei einer Dauer von 90 - 100 Minuten werden Ihnen CHF 280.- in Rechnung gestellt.
Wenn Sie Selbstzahler sind
Mein aktueller Honorarsatz:
Leistungen in Abwesenheit
Zusätzliche Leistungen in Abwesenheit wie z.B. Auswertung von Fragebögen, Verfassen von Berichten, Telefonate/Mails oder Besprechungen mit Drittpersonen in Ihrem Auftrag werden nach dem jeweiligen Zeitaufwand verrechnet.
Das Absagen eines Termins ist bis 24 Stunden vorher jederzeit möglich.
Bei nicht- oder zu spät abgesagten Terminen verrechne ich das übliche Honorar für die Sitzung.